Rechtsprechung
LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Einzelabrechnung und Jahresabrechnung für 2008 sowie die Entlastung des Beirates
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Einzelabrechnung und Jahresabrechnung für 2008 sowie die Entlastung des Beirates
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Bestandskräftiger rechtswidriger Wirtschaftsplan mit Bindungswirkung für die Jahresabrechnung ???
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrauen auf rechtskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blog.de (Kurzinformation)
WEG: Rechtsgültiger Kostenverteilungsschlüssel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertrauen auf rechtskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan schutzwürdig! (IMR 2012, 1045)
Verfahrensgang
- AG Hameln, 01.04.2011 - 42 C 21/09
- LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 901
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende …
Auszug aus LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11
Wenn aber die Wohnungseigentümer nicht davon ausgingen, dass der in der Teilungserklärung vorgegebene Schlüssel durch die Beschlüsse über die Jahresabrechnungen seit 1997 geändert werden sollte, dann fehlte es hinsichtlich eines Abänderungsbeschlusses an der erforderlichen Transparenz (vgl. BGH NJW 10, 2654 f). - OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 77/05
Auszug aus LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11
Eine langjährige Praxis ersetzt allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaft zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 in I - 3 Wx 77/05 zitiert bei [...]; ebenso BayObLG … - BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11
Nach der Rechtsprechung des BGH können die Wohnungseigentümer aus einem Wirtschaftsplan die berechtigte Erwartung herleiten, der bisherige Verteilungsschlüssel werde jedenfalls nach Ablauf des Abrechnungsjahres nicht mehr geändert (BGH NJW 11, 2202 f).
- LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
Der streitgegenständliche Beschluss über die (generelle) Änderung des Verteilungsschlüssels für die Verwaltergebühren ab der Jahresabrechnung 2018 konnte daher kein gegenläufiges Vertrauen verletzen (vgl. in diesem Sinne auch: LG Hamburg…, Urteil vom 22. Februar 2013 - 318 S 32/12, juris Rn. 22; LG Lüneburg, Urteil vom 6. September 2011 - 9 S 30/11, juris Rn. 21). - AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14
Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung
Eine langjährige Praxis ersetzt allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaft zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85, NJW 1986, 385; LG Lüneburg, Urteil vom 06.09.2011 - 9 S 30/11, ZMR 2012, 901).